Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer Ausbildung oder eines Studiums
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer Ausbildung oder eines Studiums
Leistungsbeschreibung
- Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer Ausbildung beantragen, wenn Ihre Ausbildung zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss führt.
- Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums kann von Ihnen beantragt werden, wenn Sie in Deutschland studieren möchten und eine Zulassung an einer anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Bildungseinrichtung in Deutschland haben. Bei dem Studium muss es sich um ein Vollzeitstudium handeln.
An wen muss ich mich wenden?
E-Mail: ABH@lkcelle.de
Buchstabe A,C
Herr Martin
Telefon: 05141/916-1012
Buchstabe B, D bis G
Herr Adamski
Telefon: 05141/916-1033
Buchstabe H bis I
Frau Lüdecke
Telefon: 05141/916-1043
Buchstabe J bis M
Herr Piehler
Telefon: 05141/916-1034
Buchstabe N bis S
Herr Marks
Telefon: 05141/916-1046
Buchstabe T bis Z
Frau Peters
Telefon: 05141/916-1036
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Reisepass
- Aktuelles biometrisches Foto
- Visum, soweit erforderlich
- Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B. Stipendienbescheinigung, Verpflichtungserklärung, Sperrkonto einer Bank)
- Mietvertrag
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Zulassungsbescheid des Bildungsinstituts bzw. einen geschlossenen Ausbildungsvertrag
- Ggf. Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren betragen, sofern keine Ermäßigung oder Befreiung möglich ist,
- für die erstmalige Erteilung 100,-€
- für eine Verlängerung bis drei Monate 96,-€
- für eine Verlängerung mehr als drei Monate 93,-€
Rechtsgrundlage
§ 7 AufenthG
Amt/Fachbereich
Ordnungsamt