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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer Ausbildung oder eines Studiums


Leistungsbeschreibung

  • Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer Ausbildung beantragen, wenn Ihre Ausbildung zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss führt.
  • Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums kann von Ihnen beantragt werden, wenn Sie in Deutschland studieren möchten und eine Zulassung an einer anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Bildungseinrichtung in Deutschland haben. Bei dem Studium muss es sich um ein Vollzeitstudium handeln.

E-Mail: ABH@lkcelle.de 

Buchstabe A,C

Herr Martin
Telefon: 05141/916-1012

Buchstabe B, D bis G

Herr Adamski
Telefon: 05141/916-1033

Buchstabe H bis I

Frau Lüdecke
Telefon: 05141/916-1043

Buchstabe J bis M

Herr Piehler
Telefon: 05141/916-1034

Buchstabe N bis S

Herr Marks
Telefon: 05141/916-1046

Buchstabe T bis Z

Frau Peters
Telefon: 05141/916-1036

  • Gültiger Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Foto
  • Visum, soweit erforderlich
  • Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B. Stipendienbescheinigung, Verpflichtungserklärung, Sperrkonto einer Bank)
  • Mietvertrag
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
  • Zulassungsbescheid des Bildungsinstituts bzw. einen geschlossenen Ausbildungsvertrag
  • Ggf. Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse

Die Gebühren betragen, sofern keine Ermäßigung oder Befreiung möglich ist,

  • für die erstmalige Erteilung 100,-€
  • für eine Verlängerung bis drei Monate 96,-€
  • für eine Verlängerung mehr als drei Monate 93,-€

§ 7 AufenthG

Ordnungsamt