Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
Leistungsbeschreibung
- Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wird aufgrund der §§ 23-25b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erteilt.
- Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 AufenthG wird aufgrund einer Anordnung des Landes Niedersachsen oder des Bundesministeriums des Innern erteilt.
- Für die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25- 25b AufenthG können insbesondere folgende Tatsachen zu Grunde liegen:
- Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling in einem Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Vorliegen eines Abschiebungsverbots oder eines Ausreisehindernisses
- Feststellung einer außergewöhnlichen Härte
- Bestehen von unverschuldet bestehenden Ausreisehindernissen
- langjähriger Aufenthalt und nachhaltige Integration
An wen muss ich mich wenden?
E-Mail: auslaenderstelle@lkcelle.de
Buchstabe A bis BT
Herr Felsing
Telefon: 05141/916-1049
Buchstabe BU bis G
Frau Srock
Telefon: 05141/916-1035
Buchstabe H bis J, T bis Z
Herr Meyerhoff
Telefon: 05141/916-1044
Buchstabe K bis M, P
Frau Van der Meulen
Telefon: 05141/916-1038
Buchstabe N bis O, Q bis S
Frau Kalinowski
Telefon: 05141/916-1045
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ihr gültiger Nationalpass bzw. Passersatz
- Je nach Aufenthaltsgrund sind zu dessen Nachweis unterschiedliche Unterlagen vorzulegen, z. B.
- Einkommensnachweis
- Geburts-/Heiratsurkunden
- Sprachzertifikat
Halten Sie bitte hierzu unbedingt Rücksprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin/dem zuständigen Sachbearbeiter
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren betragen, sofern keine Ermäßigung oder Befreiung möglich ist,
- für die erstmalige Erteilung 100,-€
- für eine Verlängerung bis drei Monate 96,-€
- für eine Verlängerung mehr als drei Monate 93,-€
Amt/Fachbereich
Ordnungsamt
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