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Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen


Leistungsbeschreibung

  • Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wird aufgrund der §§ 23-25b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erteilt.
  • Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 AufenthG wird aufgrund einer Anordnung des Landes Niedersachsen oder des Bundesministeriums des Innern erteilt.
  • Für die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25- 25b AufenthG können insbesondere folgende Tatsachen zu Grunde liegen:
    • Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling in einem Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
    • Vorliegen eines Abschiebungsverbots oder eines Ausreisehindernisses
    • Feststellung einer außergewöhnlichen Härte
    • Bestehen von unverschuldet bestehenden Ausreisehindernissen
    • langjähriger Aufenthalt und nachhaltige Integration

E-Mail: auslaenderstelle@lkcelle.de

Buchstabe A bis BT

Herr Felsing
Telefon: 05141/916-1049

Buchstabe BU bis G

Frau Srock
Telefon: 05141/916-1035

Buchstabe H bis J, T bis Z

Herr Meyerhoff
Telefon: 05141/916-1044

Buchstabe K bis M, P

Frau Van der Meulen
Telefon: 05141/916-1038

Buchstabe N bis O, Q bis S

Frau Kalinowski
Telefon: 05141/916-1045

 

  • Ihr gültiger Nationalpass bzw. Passersatz
  • Je nach Aufenthaltsgrund sind zu dessen Nachweis unterschiedliche Unterlagen vorzulegen, z. B.
    • Einkommensnachweis
    • Geburts-/Heiratsurkunden
    • Sprachzertifikat

Halten Sie bitte hierzu unbedingt Rücksprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin/dem zuständigen Sachbearbeiter

Die Gebühren betragen, sofern keine Ermäßigung oder Befreiung möglich ist,

  • für die erstmalige Erteilung 100,-€
  • für eine Verlängerung bis drei Monate 96,-€
  • für eine Verlängerung mehr als drei Monate 93,-€

Ordnungsamt