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Antrag auf internationalen Reiseausweis


Leistungsbeschreibung

  • Durch die Ausländerbehörde ausgestellte Reiseausweise sind insbesondere
    • der Reiseausweis für Flüchtlinge und
    • der Reiseausweis für Ausländer
    • der Reiseausweis für Staatenlose
  • Ausländern aus Dritt-Staaten (Nicht-EU-Staaten) kann ein deutscher Passersatz in Form eines Reiseausweises für Ausländer ausgestellt werden, wenn ein von der Bundesrepublik Deutschland anerkannter Pass oder Passersatz bei den Behörden des Herkunftsstaates nicht auf zumutbare Weise erlangt werden kann. Bei nur vorübergehender Passlosigkeit kommt die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer nur dann in Betracht, wenn zwingende Gründe dies
  • erfordern.
  • Asylberechtigte gem. Art. 16a Grundgesetz und anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten einen Reiseausweis für Flüchtlinge.
  • Staatenlose nach dem Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28.09.1954 erhalten einen Reiseausweis für Staatenlose.
  • Reiseausweise für Flüchtlinge und Staatenlose können grundsätzlich nur für
  • maximal drei Jahre ausgestellt werden. Im Übrigen darf ein Reiseausweis nicht
  • länger gültig sein als der Aufenthaltstitel, der erteilt wurde oder erteilt werden soll.

E-Mail: ABH@lkcelle.de

Reiseausweis für Ausländer und Staatenlose

Buchstabe A, C

Herr Martin
Telefon: 05141/916-1012

Buchstabe B, D bis G

Herr Adamski
Telefon: 05141/916-1033

Buchstabe H bis I

Frau Lüddecke
Telefon: 05141/916-1043

Buchstabe J bis M

Herr Piehler
Telefon: 05141/916-1034

Buchstabe N bis S

Herr Marks
Telefon: 05141/916-1046

Buchstabe T bis Z

Frau Peters
Telefon: 05141/916-1036

Reiseausweis für Flüchtlinge

Buchstabe A bis BT

Herr Felsing
Telefon: 05141/916-1049

Buchstabe BU bis G

Frau Srock
Telefon: 05141/916-1035

Buchstabe H bis J, T bis Z

Herr Meyerhoff
Telefon: 05141/916-1044

Buchstabe K bis M, P

Frau Van der Meulen
Telefon: 05141/916-1038

Buchstabe N bis O, Q bis S

Frau Kalinowski
Telefon: 05141/916-1045

  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • ggf. Nachweis der Staatenlosigkeit
  • ggf. Nachweise für die Unzumutbarkeit der Ausstellung eines Heimatpasses

  • Reiseausweis für Flüchtlinge/Staatenlose > 24 Jahre 60,00 €
  • Reiseausweis für Flüchtlinge/Staatenlose < 24 Jahre 38,00 €
  • Reiseausweis für Ausländer > 24 Jahre 100,00 €
  • Reiseausweis für Ausländer < 24 Jahre 97,00 €

Ordnungsamt