Antrag auf internationalen Reiseausweis
Antrag auf internationalen Reiseausweis
Leistungsbeschreibung
- Durch die Ausländerbehörde ausgestellte Reiseausweise sind insbesondere
- der Reiseausweis für Flüchtlinge und
- der Reiseausweis für Ausländer
- der Reiseausweis für Staatenlose
- Ausländern aus Dritt-Staaten (Nicht-EU-Staaten) kann ein deutscher Passersatz in Form eines Reiseausweises für Ausländer ausgestellt werden, wenn ein von der Bundesrepublik Deutschland anerkannter Pass oder Passersatz bei den Behörden des Herkunftsstaates nicht auf zumutbare Weise erlangt werden kann. Bei nur vorübergehender Passlosigkeit kommt die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer nur dann in Betracht, wenn zwingende Gründe dies
- erfordern.
- Asylberechtigte gem. Art. 16a Grundgesetz und anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten einen Reiseausweis für Flüchtlinge.
- Staatenlose nach dem Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28.09.1954 erhalten einen Reiseausweis für Staatenlose.
- Reiseausweise für Flüchtlinge und Staatenlose können grundsätzlich nur für
- maximal drei Jahre ausgestellt werden. Im Übrigen darf ein Reiseausweis nicht
- länger gültig sein als der Aufenthaltstitel, der erteilt wurde oder erteilt werden soll.
An wen muss ich mich wenden?
E-Mail: ABH@lkcelle.de
Reiseausweis für Ausländer und Staatenlose
Buchstabe A, C
Herr Martin
Telefon: 05141/916-1012
Buchstabe B, D bis G
Herr Adamski
Telefon: 05141/916-1033
Buchstabe H bis I
Frau Lüddecke
Telefon: 05141/916-1043
Buchstabe J bis M
Herr Piehler
Telefon: 05141/916-1034
Buchstabe N bis S
Herr Marks
Telefon: 05141/916-1046
Buchstabe T bis Z
Frau Peters
Telefon: 05141/916-1036
Reiseausweis für Flüchtlinge
Buchstabe A bis BT
Herr Felsing
Telefon: 05141/916-1049
Buchstabe BU bis G
Frau Srock
Telefon: 05141/916-1035
Buchstabe H bis J, T bis Z
Herr Meyerhoff
Telefon: 05141/916-1044
Buchstabe K bis M, P
Frau Van der Meulen
Telefon: 05141/916-1038
Buchstabe N bis O, Q bis S
Frau Kalinowski
Telefon: 05141/916-1045
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- ggf. Nachweis der Staatenlosigkeit
- ggf. Nachweise für die Unzumutbarkeit der Ausstellung eines Heimatpasses
Welche Gebühren fallen an?
- Reiseausweis für Flüchtlinge/Staatenlose > 24 Jahre 60,00 €
- Reiseausweis für Flüchtlinge/Staatenlose < 24 Jahre 38,00 €
- Reiseausweis für Ausländer > 24 Jahre 100,00 €
- Reiseausweis für Ausländer < 24 Jahre 97,00 €
Rechtsgrundlage
- § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) - Deutsche Passersatzpapiere für Ausländer
- § 5 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) - Allgemeine Voraussetzun-gen der Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer
- § 6 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) - Ausstellung des Reiseaus-weises für Ausländer im Inland
- § 8 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) - Gültigkeitsdauer des Reise-ausweises für Ausländer
- § 9 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) - Räumlicher Geltungsbereich des Reiseausweises für Ausländer
- § 11 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) - Verfahren der Ausstellung oder Verlängerung des Reiseausweises für Ausländer)
Amt/Fachbereich
Ordnungsamt
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