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Aufenthaltsanzeige für EU & EWR Staatsangehörige sowie deren Familienangehörigen (§ 5 Absatz 1 Freizügigkeitsgesetz)


Leistungsbeschreibung

  • EU-Angehörige mit gültigem Reisepass oder Personalausweis besitzen grundsätzlich ein Freizügigkeitsrecht und benötigen für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet keinen Aufenthaltstitel, sofern Sie erwerbstätig sind oder Ihr Lebensunterhalt inklusive Krankenversicherungsschutz anderweitig gesichert ist.
  • Drittstaatsangehörige Familienangehörige (i. d. R. Ehegatten, Lebenspartner, Kinder) erhalten ebenfalls ein Aufenthaltsrecht, benötigen hierfür jedoch eine so genannte Aufenthaltskarte.
  • Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die sich seit fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt (Daueraufenthaltsrecht). Auf Antrag stellen wir Ihnen zur Bestätigung eine Daueraufenthaltsrechtsbescheinigung bzw. eine Daueraufenthaltskarte aus.
  • Folgende Voraussetzungen müssen für das Daueraufenthaltsrecht erfüllt sein:
    • Sie leben seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung in Deutschland
    • Ihr Lebensunterhalt sowie der Ihrer Angehörigen ist gesichert
    • Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum
    • Sie können sich in deutscher Sprache verständigen
    • es liegen keine erheblichen Straftaten vor

E-Mail: ABH@lkcelle.de

EU-Angehörige - Freizügigkeitsrecht allgemein

Buchstabe A bis L, X bis Z

Frau Hodzic
Telefon: 05141/916-1018

Buchstabe M bis W

Frau Märker
Telefon: 05141/916-1037

Drittstaatsangehörige Familienangehörige und Daueraufenthaltsrecht

Buchstabe A, C

Herr Martin
Telefon: 05141/916-1012

Buchstabe B, D bis G

Herr Adamski
Telefon: 05141/916-1033

Buchstabe H bis I

Frau Lüddecke
Telefon: 05141/916-1043

Buchstabe J bis M

Herr Piehler
Telefon: 05141/916-1034

Buchstabe N bis S

Herr Marks
Telefon: 05141/916-1046

Buchstabe T bis Z

Frau Peters
Telefon: 05141/916-1036

  • ein gültiger Pass oder Personalausweis
  • Nachweis über Freizügigkeitsrecht der vergangenen fünf Jahre (z. B. Rentenversicherungsverlauf)
  • aktuelle Einkommensnachweise (z. B. Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheid, Rentenbescheid)
  • ein biometrisches Foto

Die Gebühr für die Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte beträgt

  • für Personen ab 24 Jahren 46,00 Euro
  • für Personen unter 24 Jahren 27,60 Euro.

Die Gebühr für die Bescheinigung des Daueraufenthalts beträgt 10,00 Euro.

Ordnungsamt