Aufenthaltsanzeige für EU & EWR Staatsangehörige sowie deren Familienangehörigen (§ 5 Absatz 1 Freizügigkeitsgesetz)
Aufenthaltsanzeige für EU & EWR Staatsangehörige sowie deren Familienangehörigen (§ 5 Absatz 1 Freizügigkeitsgesetz)
Leistungsbeschreibung
- EU-Angehörige mit gültigem Reisepass oder Personalausweis besitzen grundsätzlich ein Freizügigkeitsrecht und benötigen für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet keinen Aufenthaltstitel, sofern Sie erwerbstätig sind oder Ihr Lebensunterhalt inklusive Krankenversicherungsschutz anderweitig gesichert ist.
- Drittstaatsangehörige Familienangehörige (i. d. R. Ehegatten, Lebenspartner, Kinder) erhalten ebenfalls ein Aufenthaltsrecht, benötigen hierfür jedoch eine so genannte Aufenthaltskarte.
- Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die sich seit fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt (Daueraufenthaltsrecht). Auf Antrag stellen wir Ihnen zur Bestätigung eine Daueraufenthaltsrechtsbescheinigung bzw. eine Daueraufenthaltskarte aus.
- Folgende Voraussetzungen müssen für das Daueraufenthaltsrecht erfüllt sein:
- Sie leben seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung in Deutschland
- Ihr Lebensunterhalt sowie der Ihrer Angehörigen ist gesichert
- Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum
- Sie können sich in deutscher Sprache verständigen
- es liegen keine erheblichen Straftaten vor
An wen muss ich mich wenden?
E-Mail: ABH@lkcelle.de
EU-Angehörige - Freizügigkeitsrecht allgemein
Buchstabe A bis L, X bis Z
Frau Hodzic
Telefon: 05141/916-1018
Buchstabe M bis W
Frau Märker
Telefon: 05141/916-1037
Drittstaatsangehörige Familienangehörige und Daueraufenthaltsrecht
Buchstabe A, C
Herr Martin
Telefon: 05141/916-1012
Buchstabe B, D bis G
Herr Adamski
Telefon: 05141/916-1033
Buchstabe H bis I
Frau Lüddecke
Telefon: 05141/916-1043
Buchstabe J bis M
Herr Piehler
Telefon: 05141/916-1034
Buchstabe N bis S
Herr Marks
Telefon: 05141/916-1046
Buchstabe T bis Z
Frau Peters
Telefon: 05141/916-1036
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ein gültiger Pass oder Personalausweis
- Nachweis über Freizügigkeitsrecht der vergangenen fünf Jahre (z. B. Rentenversicherungsverlauf)
- aktuelle Einkommensnachweise (z. B. Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheid, Rentenbescheid)
- ein biometrisches Foto
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte beträgt
- für Personen ab 24 Jahren 46,00 Euro
- für Personen unter 24 Jahren 27,60 Euro.
Die Gebühr für die Bescheinigung des Daueraufenthalts beträgt 10,00 Euro.
Amt/Fachbereich
Ordnungsamt