Antrag auf Übertrag eines Aufenthaltstitels
Antrag auf Übertrag eines Aufenthaltstitels
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen und einen neuen Pass bekommen haben (z. B. nach Ablauf, Verlust oder Änderung von Personalien), sollten Sie sich Ihren Aufenthaltstitel neu ausstellen ("übertragen") lassen, da Ihr derzeitiger Aufenthaltstitel noch auf den alten Pass verweist.
Auch bei Verlust oder Defekt des Aufenthaltstitels müssen Sie ein neues Dokument ausstellen lassen.
An wen muss ich mich wenden?
E-Mail: ABH@lkcelle.de
Buchstabe A bis BT
Herr Felsing
Telefon: 05141/916-1049
Buchstabe BU bis G
Frau Srock
Telefon: 05141/916-1035
Buchstabe H bis J, T bis Z
Herr Meyerhoff
Telefon: 05141/916-1044
Buchstabe K bis M, P
Frau Van der Meulen
Telefon: 05141/916-1038
Buchstabe N bis O, Q bis S
Frau Kalinowski
Telefon: 05141/916-1045
Welche Unterlagen werden benötigt?
- neuer Pass
- (soweit noch vorhanden) alter Pass
- aktueller Aufenthaltstitel
- aktuelles biometrisches Passfoto
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren betragen, sofern keine Ermäßigung oder Befreiung möglich ist
- für die Neuausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels: 67,-€
Amt/Fachbereich
Ordnungsamt