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Antrag auf Übertrag eines Aufenthaltstitels


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen und einen neuen Pass bekommen haben (z. B. nach Ablauf, Verlust oder Änderung von Personalien), sollten Sie sich Ihren Aufenthaltstitel neu ausstellen ("übertragen") lassen, da Ihr derzeitiger Aufenthaltstitel noch auf den alten Pass verweist.

Auch bei Verlust oder Defekt des Aufenthaltstitels müssen Sie ein neues Dokument ausstellen lassen.

E-Mail: ABH@lkcelle.de

Buchstabe A bis BT

Herr Felsing
Telefon: 05141/916-1049

Buchstabe BU bis G

Frau Srock
Telefon: 05141/916-1035

Buchstabe H bis J, T bis Z

Herr Meyerhoff
Telefon: 05141/916-1044

Buchstabe K bis M, P

Frau Van der Meulen
Telefon: 05141/916-1038

Buchstabe N bis O, Q bis S

Frau Kalinowski
Telefon: 05141/916-1045

  • neuer Pass
  • (soweit noch vorhanden) alter Pass
  • aktueller Aufenthaltstitel
  • aktuelles biometrisches Passfoto

Die Gebühren betragen, sofern keine Ermäßigung oder Befreiung möglich ist

  • für die Neuausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels: 67,-€

Ordnungsamt