Änderung der Auflagen gemäß § 12 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz
Änderung der Auflagen gemäß § 12 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz
Leistungsbeschreibung
- In Aufenthaltsgestattungen, Duldungen oder befristeten Aufenthaltserlaubnissen sind häufig sogenannte Wohnsitzauflagen eingetragen, welche die Wohnsitznahme in einer bestimmten Gemeinde, einem Landkreis oder Bundesland vorschreibt. Eine Änderung ist nur aus besonderem Grund möglich.
- Bei Asylbewerbern mit einer Aufenthaltsgestattung kann auf Antrag aus Gründen der Familieneinheit, zum Zwecke der Arbeitsaufnahme oder aus humanitären Gründen eine sogenannte Umverteilung in ein anderes Bundesland, einen anderen Landkreis oder lediglich in eine andere Unterkunft innerhalb des gleichen Landkreises erfolgen.
- Abgelehnte Asylbewerber mit einer Duldung oder Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis können aus Gründen der Familieneinheit, zum Zwecke der Arbeitsaufnahme oder aus humanitären Gründen eine Änderung der Wohnsitzauflage beantragen.
- Hinweis:Die Anträge sind immer bei der bisher für Sie zuständigen Ausländerbehörde zu stellen. Diese leitet den Antrag an die zustimmungspflichtige Behörde weiter.
An wen muss ich mich wenden?
E-Mail: ABH@lkcelle.de
Buchstabe A bis BT
Herr Felsing
Telefon: 05141/916-1049
Buchstabe BU bis G
Frau Srock
Telefon: 05141/916-1035
Buchstabe H bis J, T bis Z
Herr Meyerhoff
Telefon: 05141/916-1044
Buchstabe K bis M, P
Frau Van der Meulen
Telefon: 05141/916-1038
Buchstabe N bis O, Q bis S
Frau Kalinowski
Telefon: 05141/916-1045
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweise über den Umzugsgrund z. B. Familienbindung, Arbeitsvertrag, medizinisches Attest, Mietvertrag usw.
Welche Gebühren fallen an?
- Für Asylbewerber: Keine Gebühren
- Für Inhaber einer Duldung oder einer Aufenthaltserlaubnis: 50,00 Euro