Niederlassungserlaubnis
Niederlassungserlaubnis
Leistungsbeschreibung
- Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis? Nach Ablauf einer bestimmten Zeit können Sie eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten.
- Voraussetzungen:
- geklärte Identität
- Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Sicherung des Lebensunterhalts ohne die Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln
- es besteht kein Ausweisungsinteresse, keine Vorstrafen und Gefährdungen Ihrerseits für die Bundesrepublik Deutschland
- fünfjähriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
- (bei anerkannten Flüchtlingen oder mit deutschen Staatsangehörigen verheiratete Personen: dreijähriger Mindestaufenthalt)
- 60-monatige Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung
- ausreichende Deutschkenntnisse und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
- ausreichender Krankenversicherungsschutz
An wen muss ich mich wenden?
E-Mail: ABH@LKCelle.de
Buchstabe A,C
Herr Martin
Telefon: 05141/916-1012
Buchstabe B, D bis G
Herr Adamski
Telefon: 05141/916-1033
Buchstabe H bis I
Frau Lüddecke
Telefon: 05141/916-1043
Buchstabe J bis M
Herr Piehler
Telefon: 05141/916-1034
Buchstabe N bis S
Herr Marks
Telefon: 05141/916-1046
Buchstabe T bis Z
Frau Peters
Telefon: 05141/916-1036
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Pass
- aktuelles biometrisches Foto
- Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
- bei Arbeitnehmern:
- Arbeitsvertag
- Lohnabrechnungen
- Arbeitgeberbestätigung
- bei Selbstständigen:
- letzter Steuerbescheid
- Bilanzen
- GuV-Rechnungen
- bei Rentnern:
- Rentenbescheid
- Nachweis über einen Krankenversicherungsschutz
- Mietvertrag oder Kaufvertrag der eigenen Immobilie mit Angaben der Wohnfläche
- B1-Sprachzertifikat
- Einbürgerungstest oder Test „Leben in Deutschland“
- Rentenversicherungsverlauf
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren betragen, sofern keine Ermäßigung oder Befreiung möglich ist, 113,00 Euro
Amt/Fachbereich
Ordnungsamt