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Waffen - Waffenaustrag


Wer eine Waffe/Waffenteile überlässt, hat dies innerhalb von 14 Tagen nach Überlassung schriftlich oder elektronisch der zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen. Waffen (-teile) oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Straftat dar.

Online-Abwicklung

  • Bitte halten Sie alle Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit.
  • Benennen Sie die Dateien wie folgt: Nachname_Vorname_Beschreibung
  • Beispiel: Mustermann_Max_Überlassungsanzeige

Sie müssen das Überlassen von erlaubnispflichtigen Waffen und/oder Munition bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Celle. (Einzugsgebiet Stadt und Landkreis Celle)

Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK).

  • Nachweis der Erwerbs- und Besitzerlaubnis durch eine Waffenbesitzkarte
  • Vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Überlassungsanzeige
  • Alternativ Kaufvertrag mit den folgenden Mindestangaben:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum
      • Geburtsort
      • Wohnanschrift des Erwerbers
      • Art und Gültigkeitsdauer der Erwerbs- und Besitzberechtigung
      • Informationen zur Waffe (Waffentyp, Bezeichnung, Hersteller und Modell, Kaliber, Seriennummer)
      • Zeitpunkt der Überlassung
      • Wünschenswert ist die nationale Waffenregister ID, kurz NWR-ID der betroffenen Waffe (Diese erhalten Sie von der zuständigen Waffenbehörde, dem Händler oder Sie haben diese bereits in Form eines Stammdatenblattes)
  • Waffenaustrag 1. Waffe 20,00 €
  • Waffenaustrag 2.-10. Waffe je 15,00 €
  • Waffenaustrag 11. Waffe je 12,00 €

Beispiel: Sie haben eine Waffenbesitzkarte auf der drei Waffen eingetragen sind. Sie gehen damit zum Landkreis Celle und möchten zwei dieser Waffen austragen lassen. Der Waffenaustrag der einen Waffe kostet damit 20,00 €, der Waffenaustrag der anderen Waffe 15,00 €.

Das Überlassen ist innerhalb von zwei Wochen dem Landkreis Celle anzuzeigen.

Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

  • Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
  • die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
  • die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.