Waffen - Kleiner Waffenschein Erteilung
Waffen - Kleiner Waffenschein Erteilung
Textblöcke ein-/ausklappenWer in der Öffentlichkeit, also außerhalb seines befriedeten Grundstückes oder seiner Wohnung, eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe (SRS-Waffen mit dem Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ der Physikalisch-Technischen-Prüfanstalt) führen möchte, benötigt einen Kleinen Waffenschein. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art aber grundsätzlich verboten!
Die Erlaubnis gilt unbefristet. Beim Führen der Waffe sind der Kleine Waffenschein sowie ein gültiger Personalausweis oder Pass mitzuführen. Für die Beantragung des Kleinen Waffenscheins ist das Vorzeigen der Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen-Waffen nicht erforderlich. Für das Führen von zugelassenen Reizstoffsprühgeräten ist kein Kleiner Waffenschein nötig.
Zusätzlich zum kleinen Waffenschein kann noch eine Schießerlaubnis für Silvester beantragt werden.
Online-Abwicklung
- Bitte halten Sie alle Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit.
- Benennen Sie die Dateien wie folgt: Nachname_Vorname_Beschreibung
- Beispiel: Mustermann_Max_Überlassungsanzeige
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Celle. (Einzugsgebiet Stadt und Landkreis Celle)
Voraussetzungen
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit. Das bedeutet, Sie sind zum Beispiel nicht wegen Straftaten im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen verurteilt worden. Die Feststellung erfolgt meist auf der Grundlage von Auskünften aus dem Bundeszentralregister, aus dem zentralen staatsanwaltlichen Verfahrensregisters und durch Abfrage bei den örtlichen Polizeibehörden.
- Sie besitzen die persönliche Eignung. Persönlich geeignet sind Sie, wenn Sie geistig und körperlich in der Lage sind, mit Waffen umzugehen. Dies ist zum Beispiel bei Alkohol- oder Drogenabhängigkeit nicht der Fall. Bei Zweifeln an der persönlichen Eignung ist die Waffenbehörde verpflichtet, Ihnen auf Ihre Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten aufzugeben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines
Welche Gebühren fallen an?
- Ausstellung kleiner Waffenschein 65,00 €
- Ausstellung Schießerlaubnis für Silvester 65,00 €
Rechtsgrundlage
- § 4, 10 Waffengesetz (WaffG)
- Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 zum Waffengesetz