Sportstättenförderung
Sportstättenförderung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Der Landkreis Celle legt Wert auf ein vielfältiges Sportangebot und fördert dieses, indem er die Instandhaltung oder Errichtung von Sportstätten finanziell unterstützt, Vereinen Zuschüsse für die Beschaffung von Sportgeräten gewährt oder Sportlerinnen und Sportler für besondere Leistungen ehrt.
Grundlage für die Förderung des Sports in Niedersachsen bildet das Niedersächsische Sportförderungsgesetz (NSportFG). Gemäß § 1 Abs. 1 dieses Gesetztes soll den Einwohnerinnen und Einwohnern des Landes Niedersachsen die Möglichkeit verschafft werden, sich unabhängig von Herkunft, Alter und Geschlecht nach ihren Neigungen und Fähigkeiten sportlich zu betätigen.
Mit diesem Antrag können Vereine eine finanzielle Unterstützung bei der Errichtung von Sportstätten online beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Kontaktpersonen zum Antrag auf Sportstättenförderung finden Sie auf der rechten Seite dieser Dienstleistung.
Bei allgemeinen Anfragen wenden Sie sich bitte an Sportfoerderung@LKCelle.de.