Antrag auf Erteilung einer Negativbescheinigung
Antrag auf Erteilung einer Negativbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie bei Ihrer Heimatbehörde nachweisen müssen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, stellen wir Ihnen auf Antrag eine sogenannte Negativbescheinigung aus.
An wen muss ich mich wenden?
E-Mail: star@lkcelle.de
Frau Lüddecke
Telefon: 05141/916-1043
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen sind als einfache Kopien einzureichen:
- Mögliche Urkunden zum Nachweis Ihrer Abstammung und Identität
- Ihre Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde
- Ihr aktuelles gültiges Ausweisdokument (z. B. Reisepass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
- Mögliche Nachweise zum Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit (soweit vorhanden)
- Deutsche Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltstitel und Visa
- Auszug aus dem deutschen Melderegister
- Frühere deutsche Personaldokumente (z. B. deutscher Reisepass, Personalausweis; Kinderausweis)
- Unterlagen über den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (z. B. Einbürgerungsurkunde)
- Unterlagen über den freiwilligen Beitritt in die Streitkräfte eines ausländischen Staates
- Weitere hilfreiche Unterlagen (soweit zutreffend):
- Adoptionsunterlagen
- Namensänderungsurkunden/-bescheinigungen
- Unterlagen zum Sorgerecht (bei Anträgen von Kindern bis 16 Jahren)
Welche Gebühren fallen an?
die Gebühren betragen 51,- €
Amt/Fachbereich
Ordnungsamt