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Waffen - Voreintrag Jagd


Für den Erwerb oder Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie grundsätzlich eine Waffenbesitzkarte. Wer Jäger/in ist, kann aufgrund seines/ihres Jagdscheines erlaubnispflichtige (Lang-) Waffen und/oder Munition erwerben. Der Erwerb bzw. die Übernahme einer Kurzwaffe ist jedoch nur mit einer Waffenbesitzkarte mit einem gültigen Voreintrag möglich. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass Verstöße eine Straftat darstellen.

Verfügen Sie bereits über eine Waffenbesitzkarte und wollen Sie zusätzlich zu den dort eingetragenen (Lang-) Waffen entsprechende Kurzwaffen und dafür bestimmte Munition für die Jagdausübung erwerben, benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis. Die Erlaubnis zum Erwerb wird vor Anschaffung von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag). Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, die eingetragene erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben. Zudem können Sie zeitgleich die Munitionserwerbserlaubnis beantragen.

Im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den Erwerb einer Kurzwaffe (Formular Antrag auf eine waffenrechtliche Erlaubnis) müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst dann machen, wenn Sie die Waffe erworben haben und ihrer Verpflichtung zur Anzeige des Erwerbs der Waffe bei der zuständigen Behörde nachkommen.

Sie müssen zudem nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.

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  • Information:

Bitte halten Sie alle Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit.

Benennen Sie die Dateien wie folgt: Nachname_Vorname_Beschreibung

Beispiel: Mustermann_Max_Überlassungsanzeige

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Celle. (Einzugsgebiet Stadt und Landkreis Celle)

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit. Das bedeutet, Sie sind zum Beispiel nicht wegen Straftaten im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen verurteilt worden. Die Feststellung erfolgt meist in der Regel auf der Grundlage von Auskünften aus dem Bundeszentralregister, aus dem zentralen staatsanwaltlichen Verfahrensregisters und durch Abfrage bei den örtlichen Polizeibehörden.
  • Sie besitzen die persönliche Eignung. Persönlich geeignet sind Sie, wenn Sie geistig und körperlich in der Lage sind, mit Waffen umzugehen. Dies ist zum Beispiel bei Alkohol- oder Drogenabhängigkeit nicht der Fall. Bei Zweifeln an der persönlichen Eignung ist die Waffenbehörde verpflichtet, Ihnen auf Ihre Kosten ein fachärztliches oder fach- psychologisches Gutachten aufzugeben.
  • Sie besitzen einen gültigen Jagdschein (=waffenrechtliches Bedürfnis) und damit die erforderliche Sachkunde.
  • Sie haben bereits eine Waffenbesitzkarte
  • Sie können die Waffe aufbewahren (Nachweis)
  • Vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
  • Gültiger Jagdschein
  • Nachweis über die Aufbewahrung der Waffen in einem Sicherheitsschrank Klasse 0 oder I (z.B. Rechnung oder Typenschild). Bestandsschutz bleibt unberührt.
  • Waffenbesitzkarte Jäger

Gebühr Voreintrag: 60,00 €

Gebühr Ausstellung Munitionserwerbserlaubnis für Kurzwaffen 25,00 €

Tarifnr: 109.1.6. der Anlage zur Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO)

Tarifnr: 109.1.6.12 der Anlage zur Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO)

Der Erwerb von erlaubnispflichtigen Waffen ist innerhalb von zwei Wochen dem Landkreis Celle anzuzeigen. Der Voreintrag für eine Kurzwaffe hat eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Für die Beantragung eines Voreintrages gilt keine Frist.