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Waffen - Voreintrag für Vereine


Verfügt Ihr Schießsportverein bereits über eine Waffenbesitzkarte und wollen Sie zusätzlich zu den dort eingetragenen Waffen für den Verein weitere erlaubnispflichtige Schusswaffen erwerben, benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis. Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag). Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, die eingetragene erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben.

Im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den weiteren Erwerb einer Schusswaffe müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst dann machen, wenn Sie die Waffe erworben haben und ihrer Verpflichtung zur Anzeige des Erwerbs der Waffe bei der zuständigen Behörde nachkommen. Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.

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  • Information:
    • Bitte halten Sie alle Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit.
    • Benennen Sie die Dateien wie folgt: Nachname_Vorname_Beschreibung
    • Beispiel: Mustermann_Max_Überlassungsanzeige; SchützenvereinX_Voreintrag

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Celle. (Einzugsgebiet Stadt und Landkreis Celle)

  • Der Antrag ist durch die verantwortliche Person des Vereins zu stellen
  • Waffenbesitzkarte für Vereine
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie) der verantwortlichen Person
  • Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine mit Eintrag der Verantwortlichkeit
  • Nachweis der sicheren Aufbewahrung

Gebühr: 65,00 EUR

Tarifnr: 109.1.6. der Anlage zur Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO)

Es gibt keine Frist.