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Waffen - Waffenschein Verlängerung


Leistungsbeschreibung

Den Waffenschein erhalten Sie für höchstens 3 Jahre. Sie können den Waffenschein zweimal um höchstens 3 Jahre verlängern lassen.

Den Waffenschein erhalten Sie zum Führen von erlaubnispflichtigen Waffen. Unterschieden wird zwischen erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Schusswaffen. Um erlaubnisfreie Schusswaffen führen zu dürfen, benötigen Sie einen Kleinen Waffenschein (vgl. weiterführende Informationen, Antrag kleiner Waffenschein). Eine Liste der Waffen, für deren Erwerb und Besitz Sie keine Erlaubnis benötigen, finden Sie in Anlage 2 des Waffengesetzes.

Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.

Um den Waffenschein zu erhalten, müssen Sie

  • mindestens 18 Jahre alt sein sowie
  • Ihr Bedürfnis,
  • Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit,
  • Ihre persönliche Eignung,
  • Ihre Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition,
  • eine Haftpflichtversicherung, die Personen und Sachschäden in Höhe von 1 Million Euro abdeckt, sowie
  • die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition

nachweisen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Informationen zur Erteilung des Waffenscheines.

Ob Sie die Voraussetzungen (weiterhin) erfüllen, wird bei der Verlängerung erneut überprüft.

Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie den Waffenschein nicht umschreiben lassen.

Wenn Sie ohne erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis mit Waffen und Munition umgehen, droht Ihnen eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Celle. (Einzugsgebiet Stadt und Landkreis Celle)

  • Sie müssen eine gültige Erlaubnis für den Erwerb und Besitz einer Waffe haben (z. B. Waffenbesitzkarte).
  • Sie müssen einen Waffenschein haben.
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Sie müssen nachweisen, dass es für Sie notwendig ist, Waffen in der Öffentlichkeit zu tragen (Bedürfnis). Um Waffen in der Öffentlichkeit führen zu dürfen, müssen Sie gegenüber der zuständigen Waffenbehörde einen glaubhaften Grund angeben. Als glaubhafter Grund wird in der Regel anerkannt, wenn
    • Ihr Leben in hohem Maße gefährdet ist;
    • Sie andere Gründe glaubhaft darlegen können, weshalb Sie Waffen in der Öffentlichkeit führen wollen.
  • Sie müssen Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit nachweisen.
  • Als waffenrechtlich unzuverlässig können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn
    • Sie innerhalb der letzten 10 Jahre rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr verurteilt worden sind oder in den letzten 10 Jahren Mitglied einer verbotenen Organisation waren bzw. diese unterstützt haben.
    • angenommen werden kann, dass Sie Waffen oder Munition missbräuchlich verwenden oder unsachgemäß damit umgehen, diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren oder Personen überlassen, die dazu nicht berechtigt sind.
    • Sie in den letzten 5 Jahren mehr als einmal mit richterlicher Genehmigung wegen Gewalttätigkeit in polizeilichem Präventivgewahrsam waren.
    • Sie wiederholt oder gröblich gegen das Waffenrecht verstoßen haben.
  • Sie müssen Ihre persönliche Eignung nachweisen.
    Als persönlich nicht geeignet können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn
    • Sie geschäftsunfähig sind.
    • Sie abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind.
    • Sie an schweren Erkrankungen, wie Hirnverletzungen, oder körperlichen Beeinträchtigungen, wie Amputationen oder schwerer Sehschwäche leiden.
    • angenommen werden kann, dass Sie mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr besteht, dass Sie andere oder sich selbst gefährden.
  • Sie müssen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die Personen- und Sachschäden pauschal in Höhe von 1 Million Euro abdeckt. 

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Waffenbesitzkarte und Waffenschein
  • Nachweis eines Bedürfnisses (zum Beispiel Nachweis der Gefährdung Ihrer Person)
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Million Euro (pauschal für Personen- und Sachschäden)
  • Bitte halten Sie alle Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit
  • Benennen Sie die Dateien wie folgt: Nachname_Vorname_Beschreibung
  • Beispiel: Mustermann_Max_Überlassungsanzeige

Ausstellung oder Verlängerung eines Waffenscheines: 110,00 € bis 270,00 € (Einzelfallbetrachtung je nach Aufwand)

Ordnungsamt