Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
Textblöcke ein-/ausklappenDie Gewerbelegitimationskarte kann auf Antrag ausgestellt werden.
Leistungsbeschreibung
Die Gewerbelegitimationskarte ist eine Bescheinigung für gewerbliche Tätigkeit im Ausland.
Für Personen mit Wohnsitz im Inland oder Ausland, die im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung geschäftlich tätig werden wollen, kann auf Antrag eine Gewerbelegitimationskarte ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Handelsregister- , Vereinsregister - oder Genossenschaftsregisterauszug
- ggf. Handwerkskarte
- ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.22.4 an.
Gebühr: 186,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Amt/Fachbereich
Ordnungsamt
Bemerkungen
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland keine Gewähr übernommen werden kann.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr