BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Links & Onlinedienste

Gewerbelegitimationskarte Ausstellung


Die Gewerbelegitimationskarte kann auf Antrag ausgestellt werden.

Leistungsbeschreibung

Die Gewerbelegitimationskarte ist eine Bescheinigung für gewerbliche Tätigkeit im Ausland.

Für Personen mit Wohnsitz im Inland oder Ausland, die im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung geschäftlich tätig werden wollen, kann auf Antrag eine Gewerbelegitimationskarte ausgestellt werden.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.

  • ggf. Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Handelsregister- , Vereinsregister - oder Genossenschaftsregisterauszug
  • ggf. Handwerkskarte
  • ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung

Es fallen Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.22.4 an.

Gebühr: 186,00 EUR

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Ordnungsamt

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland keine Gewähr übernommen werden kann.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr