Online Ausweis - Aktivierungscode, PIN Rücksetzdienst
Leistungsbeschreibung
Informationen zum Online-Ausweis (eID)
Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich, sofern der Online-Ausweis aktiviert ist. Seit 2017 ist dieser Chip standardmäßig in Ausweisen für Bürgerinnen und Bürger, die bei Antragstellung älter als 16 Jahre waren, aktiviert.
Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie älter als 16 Jahre sind, können Sie den Online-Ausweis einfach selbst, durch das Setzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN aktivieren. Alle Informationen dazu erhalten Sie postalisch in Ihrem sogenannten „PIN-Brief“. Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN können Sie beim Abholen des Ausweises sowie später im Bürgeramt oder in Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp2 setzen.
Zur Nutzung der aktivierten Online-Ausweisfunktion benötigen Sie lediglich Ihre PIN sowie ein Smartphone mit NFC Chip und installierter AusweisApp2.
Alternativ kann die Funktion auch auf dem PC mithilfe der AusweisApp2 (Windows) und einem geeigneten Kartenleser genutzt werden. Nähere Informationen zur AusweisApp2 erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.ausweisapp.bund.de/home/
Wann benötigen Sie den Rücksetzbrief?
Der PIN-Rücksetzbrief kann online auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) kostenlos bestellt werden. Diesen benötigen Sie, wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen möchten, diese aber deaktiviert ist, wenn Sie Ihren PIN-Brief (mit Transport-PIN und PUK) nicht finden oder wenn Sie Ihre selbstgewählte PIN vergessen haben.
Mit dem PIN-Rücksetzbrief enthalten Sie eine neue PIN für Ihren Online-Ausweis, einen Aktivierungscode und einen QR-Code.
Ihr Brief mit Aktivierungscode und neuer PIN wird Ihnen per "POSTIDENT" an Ihre auf dem Personalausweis angegebene Meldeanschrift (Hauptwohnung) gesandt.
Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie auf der Seite des Bundesministerium des Inneren und für Heimat (PIN-Rücksetzdienst: Jetzt bestellen (pin-ruecksetzbrief-bestellen.de))
Nachträgliche Aktivierung der Online-Ausweisfunktion
Ist die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert (vor Juli 2017 ausgestellte Ausweise auf Wunsch der antragstellenden Person) oder waren Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung noch keine 16 Jahre alt, benötigen Sie die Unterstützung Ihrer zuständigen Behörde bei der Aktivierung. Bitte kontaktieren Sie Ihre Behörde wegen eines Termins. Den Ausweis müssen Sie zum Termin mitbringen.