Benutzungsantrag Kreisarchiv - Einsicht Archivgut


Leistungsbeschreibung


In Niedersachsen können Sie zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen Archivgut im jeweils zuständigen Archiv auswerten. Welches Archivgut für Ihre Fragestellung aussagekräftig ist, erfahren Sie über entsprechende Findmittel, die das jeweilige Archiv entweder im Internet oder vor Ort bereithält. Die Benutzung der Archive ist für jede Person möglich, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Archivalien hat.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Archiv.

In Niedersachsen existieren neben dem Niedersächsischen Landesarchiv in Hannover mit weiteren Standorten in Aurich, Bückeburg, Oldenburg, Osnabrück, Stade und Wolfenbüttel außerdem Landkreis-, Gemeinde- und Stadtarchive. Auch der Niedersächsische Landtag, die Universitäten, die Landeskirchen und verschiedene Wirtschaftsbereiche unterhalten eigene Archive.

Eine Übersicht über die verschiedenen Archive und die jeweiligen Zuständigkeiten im Einzelnen können Sie dem Archivinformationssystem Niedersachsen entnehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • ggf. Personalausweis

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen ggf. Gebühren an, kontaktieren Sie für nähere Informationen bitte die Kontaktpersonen des Kreisarchives. Mögliche anfallende Gebühren können Sie dem Auszug aus der Verwaltungskostensatzung unter "Dokumente" entnehmen.

Welche Fristen muss ich beachten?


Bitte stellen Sie vor Besuch des Kreisarchives eine Terminanfrage über diesen Link. Die Mitarbeiterinnen des Kreisarchives werden sich anschließend bei Ihnen melden, um den Termin zu bestätigen bzw. einen Alternativtermin zu vereinbaren.

Kontakt

  • Kreisarchiv

Kontaktpersonen


  • Frau Ott
  • Frau Ittrich