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Eingliederungshilfe für Menschen mit einer Behinderung


Was ist Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX)?

Die Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit einer wesentlichen Behinderung oder diejenigen, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, bei der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Eingliederungshilfe soll die leistungsberechtigten Personen befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Welche Leistungen kann die Eingliederungshilfe umfassen?

Der Leistungskatalog der Eingliederungshilfe ist umfangreich und vielfältig. Er umfasst beispielsweise:

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Leistungen in einer Werkstatt für behinderte Menschen)
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung (z.B. eine Schulassistenz)
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe (z.B. Leistungen für den Besuch eines heilpädagogischen Kindergartens oder Unterstützung durch eine Assistenzkraft)

Leistungen der Eingliederungshilfe werden in der Regel direkt mit dem Leistungserbringer abgerechnet. Sie können auch im Rahmen eines persönlichen Budgets erbracht werden, das es den Betroffenen ermöglicht, mit Hilfe des ihnen gewährten Geldbetrages die notwendigen Leistungen selbst einzukaufen. Ob und wann Leistungen im Rahmen eines persönlichen Budgets möglich sind, richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalls.

Wer kann Eingliederungshilfe erhalten?

Leistungen der Eingliederungshilfe können Menschen erhalten, die nicht nur vorübergehend wesentlich körperlich, geistig oder seelisch behindert sind und deshalb wesentlich in ihrer Teilhabefähigkeit am Leben in der Gesellschaft eingeschränkt sind. Ein Schwerbehindertenausweis reicht als alleiniger Nachweis für die wesentliche Behinderung nicht aus, da er keine Auskunft über das Ausmaß der Teilhabebeschränkung gibt. Im Verlauf des Antragsverfahrens wird deshalb ggf. das zuständige Gesundheitsamt beauftragt, die wesentliche Behinderung und die damit verbundene Teilhabebeschränkung festzustellen.

Was ist sonst noch zu beachten?

Leistungen der Eingliederungshilfe können nur auf Antrag gewährt werden. Die Leistungen werden frühestens ab dem Ersten des Monats der Antragstellung erbracht, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen bereits vorlagen.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind nachrangig. Sie können nur gewährt werden, wenn zuvor die Leistungen anderer Rehabilitationsträger wie z.B. der Krankenkasse, der Rentenversicherung, der Agentur für Arbeit ausgeschöpft wurden.

Die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe ist nur möglich, wenn dem Antragsteller die Aufbringung der benötigten finanziellen Mittel aus eigenem Einkommen oder Vermögen nicht zugemutet werden kann. Für die Anrechnung gelten besondere Regelungen und Freigrenzen.

Minderjährige Leistungsberechtigte, ihre Eltern oder ein Elternteil haben einen Kostenbeitrag für häusliche Ersparnis zu zahlen. Die Höhe des Kostenbeitrags variiert je nach beantragter Leistung sowie Höhe des Einkommens und Vermögens.

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Die Leistungen der Eingliederungshilfe können elektronisch oder postalisch beantragt werden.

Zur elektronischen Antragstellung gelangen Sie über die blaue Schaltfläche auf dieser Webseite oben rechts. Mithilfe von Informationsfeldern werden Sie durch den Antrag geleitet. Die Antragstellung ist mit Gastzugang oder Nutzerkonto möglich. Eine Rückmeldung zu Ihrem gestellten Antrag erhalten Sie auf postalischem Wege. Sofern Sie den Antrag online mit einem Gastzugang stellen, erhalten Sie aus technischen Gründen keine automatische Eingangsbestätigung.

Sie haben auch die Möglichkeit einen formlosen Antrag mit einer kurzen Schilderung Ihres Wunsches und Ihrer Kontaktdaten postalisch an Landkreis Celle, Sozialamt, Postfach 3211, 29232 Celle zu senden. Anschließend werden Ihnen die auszufüllenden Antragsformulare postalisch zugesandt.

An wen kann ich mich wenden?

Landkreis Celle - Sozialamt
Telefon: 05141/916-4103 
E-Mail: Eingliederungshilfe@lkcelle.de