Kindertagesstättenförderung - Übernahme der Kosten für Besuch Kindergarten, Hort
Kindertagesstättenförderung - Übernahme der Kosten für Besuch Kindergarten, Hort
Textblöcke ein-/ausklappenWichtiger Hinweis:
Nach Weiterleitung zum Bundeskonto (BundID) haben Sie mittels Auswahl "Benutzername & Passwort" die Möglichkeit den Antrag auch ohne Online-Ausweis elektronisch abzusenden!
Quelle: BundID Webseite - Bundesministerium des Innern und für Heimat, Abruf am 02.12.2024 14:37 Uhr
Leistungsbeschreibung
Auf Antrag fördert der Landkreis Celle den Besuch von Kindern in Kinderkrippen oder in Kinderhorten, indem er Elternbeiträge/Gebühren ganz oder teilweise übernimmt.
Der Besuch von Kindergärten ist seit dem 01.08.2018 bis zu einer Betreuungszeit von 8 Stunden täglich beitragsfrei, ab dem Monat in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet.
Kosten für Spiel- bzw. Bastelmaterial u.ä. sind nicht übernahmefähig.
Verpflegungskosten sind auf Antrag über das Bildungs- und Teilhabepaket förderungsfähig.
Die Förderung wird gewährt, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.
Dies ist immer der Fall, wenn die Eltern
- Wohngeld
- Kinderzuschlag oder
- Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)/Sozialhilfe (SGB XII)/AsylbewerberLG beziehen.
In weiteren Fällen unzureichenden Einkommens findet eine Berechnung statt.
Förderungsfähig ist der Besuch von Kindertagesstätten, die eine Erlaubnis gemäß § 45 SGB VIII erhalten haben. Beiträge für den Besuch von Spielgruppen oder privaten Einrichtungen/Angeboten ist nicht möglich.
Die Übernahme von Beiträgen ist nur auf Antrag möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweise Einkommen Antragsteller (Gehalt, ALG, Rente etc.)
- Nachweise über Kosten für Versicherungen
- Nachweise über besondere Belastungen
- Nachweis über die Höhe der Gebühren der Einrichtung
- ggf. Nachweise Einkommen Geschwister & Haushaltsangehörige
Anträge / Formulare
Die Übernahme der Kosten für eine Kindertagesstätte oder einen Hort kann online beantragt werden.
Amt/Fachbereich
Jugendamt Celle