Online Wache - Polizei Niedersachsen
Online Wache - Polizei Niedersachsen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Über die Online-Wache haben Sie die Möglichkeit, rund um die Uhr einfach gelagerte, strafbare Sachverhalte bei der Polizei Niedersachsen unmittelbar anzuzeigen oder Hinweise zu geben. Es ist dann oftmals nicht nötig, eine Polizeidienststelle aufzusuchen oder strafbare Sachverhalte am Ort des Geschehens anzuzeigen.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Hinweise zu Korruption und Wirtschaftskriminalität anonym über das Business Keeper Monitoring System® der Polizei Niedersachsen zur Kenntnis zu geben.
Die Online-Wache ist nicht für die Entgegennahme von Notrufen geeignet. Rufen Sie die Polizei in solchen Fällen bitte umgehend über den Notruf 110 oder eine Polizeidienststelle an. Die nächstgelegene Polizeidienststelle sowie Erreichbarkeiten finden Sie über den Dienststellenfinder der Online-Wache. Diesen erreichen Sie über die Rubrik "Dienststellen in Ihrer Nähe" auf der Startseite der Online-Wache unter https://www.onlinewache.polizei.niedersachsen.de/.
Die Nutzung der Online-Wache ist nicht geeignet:
- wenn Sie bei allgemeinen Anzeigen anonym bleiben wollen (Ausnahme: Korruption und Wirtschaftskriminalität).
- bei umfangreichen und komplizierten Sachverhalten.
- wenn die Umstände es erfordern, den Sachverhalt am Tatort aufzunehmen, insb. wenn Spuren gesichert werden müssen (z.B. bei Einbruchsdiebstählen).
- bei Verkehrsunfällen, auch bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Fahrerflucht").
- wenn Fahrzeugkennzeichen gestohlen wurden oder verloren gegangen sind.
- wenn Bankkarten, Kreditkarten, andere Bezahlkarten oder Ausweispapiere gestohlen und diese schnell gesperrt werden müssen. Betätigen Sie bitte in diesem Fall sofort den Sperr-Notruf +49 116 116.
- wenn sich der Tatort außerhalb von Niedersachsen befindet. In diesem Fall wird auf die Online-Wachen anderer Bundesländer verwiesen.
Die Polizei ist auf Hinweise oder Beobachtungen aus der Bevölkerung angewiesen. Dafür steht Ihnen der Funktionsbereich „Hinweis geben“ zur Verfügung. Für Fragen, Anregungen oder Kritik, die Sie direkt an die Polizei richten wollen, nutzen Sie bitte den Button „Kontakt aufnehmen“. Darüber hinaus finden Sie auch Informationen zu Prävention, Opferschutz und Ihren persönlichen Rechten auf der Homepage der Online-Wache. Gem. § 158 Abs. 1, Satz 1 StPO kann die Anzeige einer Straftat bzw. der Strafantrag auch bei der Staatsanwaltschaft und den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich erstattet/gestellt werden. Das zuständige Gericht bzw. die zuständige Staatsanwaltschaft finden Sie hier:
Verfahrensablauf
Sie können über die Online-Wache der Polizei Niedersachsen wie folgt eine Strafanzeige erstatten, einen Hinweis geben oder Kontakt aufnehmen:
- Sie wählen aus, ob Sie eine Strafanzeige erstatten, einen Hinweis geben oder Kontakt aufnehmen wollen.
- Strafanzeige:
- Akzeptanz der Hinweise zur Nutzung der Online-Wache
- Akzeptanz der Hinweise zum Datenschutz
- Akzeptanz der Informationen zu Rechten von Verletzten und Geschädigten im Strafverfahren
- Sie wählen die „Art der Anzeige“ (z.B. Diebstahl, Körperverletzung, Betrug und/oder Straftaten im Internet etc.) aus. Diese können Sie im nächsten Schritt näher definieren (Beispiel in der Kategorie Diebstahl: „Ich möchte einen Ladendiebstahl anzeigen“).
- Die Daten zu Ihrer eigenen Person sowie eine Erreichbarkeit (E-Mail oder Telefonnummer) sind wahrheitsgemäß anzugeben.
- Sie können den Sachverhalt schildern, den Tatzeitraum definieren und am Strafverfahren beteiligte Personen bzw. Beweismittel benennen.
- Wenn Sie alle erforderlichen Daten eingegeben haben, können Sie die Anzeige absenden. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail sowie eine Vorgangsnummer.
- Ihre Anzeige wird durch eine zentrale Stelle an die zuständige Dienstelle zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Vom Absenden bis zur Bearbeitung einer Anzeige/eines Hinweises können mehrere Tage vergehen.
- Sollte der zuständige Sachbearbeiter bzw. die Sachbearbeiterin Rückfragen zum Sachverhalt haben, wird eigenständig zu Ihnen Kontakt hergestellt. Bei Antragsdelikten bzw. Privatklagedelikten ist grds. ein Stand: 27.09.2021 Seite 9 von 12 Strafantrag zu stellen. Auch in diesem Fall wird die zuständige Sachbearbeitung Kontakt zu Ihnen aufnehmen.
An wen muss ich mich wenden?
Über die Online-Wache der Polizei Niedersachsen haben Sie die Möglichkeit, rund um die Uhr einfach gelagerte, strafbare Sachverhalte bei der Polizei Niedersachsen unmittelbar anzuzeigen, Hinweise zu geben oder Kontakt aufzunehmen.
Sofern Sie mit Ihrem Anliegen eine Dienststelle der Polizei Niedersachsen aufsuchen möchten, finden Sie zuständige Dienststelle über den Dienststellenfinder.
Der Dienststellenfinder wird unter dem Reiter „Dienststellen in Ihrer Nähe“ auf der Homepage der Online-Wache abgebildet.
Impressum der Online-Wache:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Landespolizeipräsidium
Lavesallee 6
30169 Hannover
socialmedia@mi.niedersachsen.de
Voraussetzungen
Anzeigenerstattung und Hinweise bedürfen keiner Voraussetzung. Weitere Maßnahmen sind abhängig von den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen auch in Bezug auf den möglichen strafbaren Sachverhalt.
Bei bestimmten Straftaten (z.B. Antragsdelikte, Privatklagedelikte) könnte über die Anzeigenerstattung hinaus außerdem die Stellung eines Strafantrages erforderlich sein. In diesem Fall nimmt die zuständige Sachbearbeitung der Polizei im Anschluss an die digitale Anzeigenerstattung unaufgefordert Kontakt zu Ihnen auf.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für weitere Fragen oder erforderliche Unterlagen nimmt die zuständige Sachbearbeitung der Polizei im Anschluss an die digitale Anzeigenerstattung unaufgefordert Kontakt zu Ihnen auf.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Bei Antragsdelikten bzw. Privatklagedelikten sind die Strafantragsfristen von drei Monaten zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Vom Absenden bis zur Bearbeitung einer Anzeige/eines Hinweises können mehrere Tage vergehen.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Abteilung 2 - Landespolizeipräsidium
Hinweise / Besonderheiten
Wir weisen darauf hin, dass Sie als Anzeigeerstatter/-in auch Zeugin bzw. Zeuge in einem Strafverfahren sind und wahrheitsgemäße Angaben machen müssen. Falsche Angaben können strafbar sein. Insbesondere kommen hier folgende Delikte in Betracht:
- Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB)
- Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB)
- Begünstigung (§ 257 StGB) und
- Strafvereitelung (§ 258 StGB)
Als Zeuge können Sie Angaben zur Sache verweigern, wenn es sich bei den Beschuldigten um nahe Angehörige handelt oder wenn Sie durch Ihre Angaben sich selbst oder nahe Angehörige belasten würden. Näheres finden Sie im Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten (§ 52 StPO) bzw. im Auskunftsverweigerungsrecht (§ 55 StPO). Als Zeuge sind Sie verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu Ihrer Person zu machen. Unrichtige Angaben zur eigenen Person stellen gem. § 111 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Online-Wache ist nicht für die Entgegennahme von Notrufen geeignet. Rufen Sie die Polizei in solchen Fällen bitte umgehend über den Notruf 110 oder die nächstgelegene Polizeidienststelle an. Die nächste Polizeidienststelle sowie entsprechende Erreichbarkeiten finden Sie mit dem Dienststellenfinder.