KFZ - Berechnung KFZ-Steuer


Leistungsbeschreibung


Entstehung und Beginn der Steuerpflicht:

Die Kraftfahrzeugsteuer entsteht, wenn

  • Sie ein Fahrzeug in Deutschland zum Verkehr zulassen,
  • Sie ein ausländisches Fahrzeug in Deutschland verwenden und für dieses ein regelmäßiger Standort in Deutschland begründet wurde,
  • Sie ein Fahrzeug ohne die verkehrsrechtlich vorgeschriebene Zulassung auf öffentlichen Straßen benutzen oder
  • einem Fahrzeug ein Oldtimer-Kennzeichen oder ein rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung zugeteilt wird.

Bei Fahrzeugen, die in Deutschland zum Verkehr zugelassen werden, beginnt mit der Zulassung bei der Zulassungsbehörde die Steuerpflicht.
In diesen Fällen werden Sie als Halterin bzw. Halter des Fahrzeugs Steuerschuldnerin bzw. Steuerschuldner.

Weitere Informationen und die Möglichkeit ihre individuelle KFZ-Steuer zu berechnen finden Sie unter den nebenstehenden Links.

 

 

Kontakt

  • Straßenverkehrsamt