BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Ausübung der Heilkunde Erlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie


  • Ausübung der Heilkunde Erlaubnis
  • Wer sich als Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde niederlassen will, benötigt eine Erlaubnis nach dem HeilprG
  • Kosten 350-800 Euro
  • Zuständig in Niedersachsen sind die örtlichen Gesundheitsämter, in deren Bezirk der Beruf ausgeübt werden soll.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie sich als Heilpraktiker/in zur Ausübung der Heilkunde niederlassen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung "Heilpraktikerin" bzw. "Heilpraktiker" zu führen (Weitere Informationen finden Sie hier) 

Teil des Verfahrens ist eine amtsärztliche Kenntnisüberprüfung (https://www.gesetze-im-internet.de/heilprgdv_1/BJNR002590939.html). Zuständig ist in Niedersachsen die untere Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll. Sofern Sie also in der Stadt Celle, der Stadt Bergen oder im Landkreis Celle wohnen, reichen Sie den Antrag mit den geforderten Unterlagen beim Gesundheitsamt Celle ein. Antragssteller, die ihren Hauptwohnsitz nicht im Bezirk der Ausübung haben, müssen einen Arbeitsplatz nachweisen. Das kann durch einen Arbeitsvertrag über ein verbindliches Anstellungsverhältnis von mindestens 19 Wochen-stunden erfolgen. Ersatzweise kann ein verbindlicher Mietvertrag über Gewerberäume anerkannt werden, wenn der Mietvertrag mindestens 19 Wochenstunden beträgt. Handelt es sich um ein Untermietverhältnis, muss die Zustimmung des Eigentümers vorgelegt werden. Assistenz- und Hospitationverträge sowie Mietverträge für Wohnraum werden nicht anerkannt. 

Für Niederlassungen im Landkreis Celle ist das örtliche Gesundheitsamt des Landkreises zuständig.

Wichtig zu wissen:

Die schriftlichen Kenntnisüberprüfungen finden derzeit in der Congress-Union Celle statt. Ansprechpartner für die Durchführung der Prüfung ist der Gutachterausschuss für Heilpraktiker in Lüneburg und nicht das Gesundheitsamt Celle. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Einladung. 

Sie müssen

  • mindestens 25 Jahre alt sein,
  • mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss besitzen,
  • eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde durch ein ärztliches Attest nachweisen können und
  • eine für die Ausübung der Heilkunde erforderliche Zuverlässigkeit durch ein einfaches, amtliches Führungszeugnis nachweisen können.

Der Nachqualifizierungskurs muss den Vorgaben der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz entsprechen und muss vollständig in Präsenz absolviert werden. 

  • Kenntnisüberprüfung durch den Gutachterausschuss beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

 

Zwingend jedem Antrag beizufügen:

  • kurzgefasster, datierter Lebenslauf
  • Kopie der Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit (Personalausweis/Reisepass)
  • Ärztliche Bescheinigung (nicht älter als einen Monat vor Antragstellung)
  • Nachweis über Schulabschluss (mindestens Hauptschulabschluss)

Erlaubniserteilung für den sektoralen HP nach Aktenlage: 

Es besteht die Möglichkeit der Erteilung der Erlaubnis nach Aktenlage. Zusätzlich zum allgemeinen Antrag mit den geforderten Unterlagen, müssen Antragstellende folgende Nachweise einreichen:

  • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 MPhG und ein erfolgreich abgeschlossener Nachqualifikationskurs mit Kenntnisüberprüfung.

Der Nachqualifizierungskurs muss den Vorgaben der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz entsprechen und muss vollständig in Präsenz absolviert werden.

Für die Erteilung einer Erlaubnis werden derzeit Verwaltungsgebühren in Höhe von 350€  erhoben. Darin sind die Gebühren für den Gutachterausschuss nicht enthalten.  

Die schriftlichen Kenntnisüberprüfungen finden immer am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober eines Jahres statt. Der Antrag ist daher zwingend bis spätestens 10.01. oder 10.08. eines Jahres einzureichen. 

Nach erfolgreich bestandener schriftlicher Prüfung erhalten Sie eine Terminmitteilung für die mündliche Prüfung. 

Verwaltungsgerichtliche Klage

Gesundheitsamt

Wichtig zu wissen:

Die schriftlichen Kenntnisüberprüfungen finden derzeit in der Congress-Union Celle statt. Ansprechpartner für die Durchführung der Prüfung ist der Gutachterausschuss für Heilpraktiker in Lüneburg und nicht das Gesundheitsamt Celle. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Einladung. 


Anzeige und Mitteilungspflichten nach § 7a NGÖGD für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker:

Sofern Sie die Heilkunde in der Stadt Celle, Stadt Bergen oder Landkreis Celle ausüben wollen, müssen Sie die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit oder andere Veränderungen unverzüglich schriftlich anzeigen. Sollte die Erlaubnis nicht vom Gesundheitsamt Celle ausgestellt worden sein, reichen Sie bitte von der Erlaubniserteilung eine beglaubigte Kopie ein.