Waffen - Europäischer Feuerwaffenpass Verlängerung/Änderung
Waffen - Europäischer Feuerwaffenpass Verlängerung/Änderung
Leistungsbeschreibung
Der Europäische Feuerwaffenpass ermöglicht Inhabern von Waffenbesitzkarten bei Besuchen eines anderen EU-Mitgliedstaates bzw. Schengenstaates die vorübergehende Mitnahme von Waffen und Munition. Er ermöglicht lediglich einen kurzzeitigen, grenzüberschreitenden Transport Ihrer Waffen für einen Zweck der von Ihrem waffenrechtlichen Bedürfnis abgedeckt ist (z.B. Jagdreise, Teilnahme an schießsportlicher Veranstaltung).
Der Europäische Feuerwaffenpass ist für 5 Jahre gültig und Sie können ihn zweimal um jeweils 5 Jahre verlängern lassen. Die Waffenbehörde verlängert den Europäischen Feuerwaffenpass, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Sie dürfen für die eingetragenen Waffen die entsprechende Munition mitnehmen, jedoch nur so viel, wie Sie voraussichtlich benötigen.
Nicht jede Waffe, die im Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen ist, darf automatisch ins Ausland mitgenommen werden. Es sind die jeweiligen waffenrechtlichen Bestimmungen des Gaststaates und aller Staaten, die durchfahren werden, zu beachten. Entsprechende Genehmigungen von Staaten, die besucht werden sollen, sind vorher einzuholen.
Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise daher umfassend über die in den Staaten jeweils geltenden waffenrechtlichen Bestimmungen.
Bei Ihrer Reise müssen Sie zusätzlich zum Europäischen Feuerwaffenpass ein Ausweisdokument mitführen sowie die Waffenbesitzkarte, in die die Waffen eingetragen sind. Es ist zudem ratsam, eine Einladung des Jagdvereins bzw. den Jagdschein für das Land oder eine Bestätigung der Anmeldung zu einem Schießwettbewerb mitzuführen.
Der Europäische Feuerwaffenpass ist kein Einfuhrdokument und berechtigt Sie nicht, Schusswaffen oder Munition dauerhaft ins Ausland zu verbringen. Hierfür benötigen Sie andere Erlaubnisse.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Antrag zum Europäischen Feuerwaffenpass.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Celle. (Einzugsgebiet Stadt und Landkreis Celle)
Voraussetzungen
Sie müssen eine gültige Erlaubnis für den Erwerb und Besitz der Waffen haben (z.B. Waffenbesitzkarte – WBK), die in dem Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bitte halten Sie alle Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit
- Benennen Sie die Dateien wie folgt: Nachname_Vorname_Beschreibung
- Beispiel: Mustermann_Max_Überlassungsanzeige
Welche Gebühren fallen an?
Verlängerung Erlaubnis EU: 18,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Grundsätzlich besteht keine Frist. Es gilt jedoch der 5-Jahres-Zeitraum, in welchem der Europäische Feuerwaffenpass nach Ausstellung gültig ist.
Rechtsgrundlage
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Tarifnummer 109.1.30 der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO)
Amt/Fachbereich
Ordnungsamt