Befahren gesperrter Straßen, Antrag


Leistungsbeschreibung


Für die Durchführung verschiedener Bauarbeiten oder aus anderen wichtigen Gründen kann es notwendig werden, Straßen zu befahren, die für bestimmte Verkehrsarten eigentlich gesperrt sind. Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten erteilt werden. Diese muss beim Straßenverkehrsamt beantragt werden.

Voraussetzungen


Es muss ein triftiger Grund für die Genehmigung einer Ausnahme vorliegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Alle erforderlichen Unterlagen können im Verlauf des Online-Antrags angehängt werden.

Welche Gebühren fallen an?


Es fällt eine Gebühr in Höhe von 20€ je Fahrzeug an.

Hinweise / Besonderheiten


Nach Zugang der notwendigen Stellungnahmen und deren Auswertung entscheidet die Behörde über Ihren Antrag. Sie erhalten anschließend einen Bescheid. Die Bearbeitung Ihres Antrages kann mindestens 14 Tage dauern. Bitte beachten Sie dies bei der Antragstellung.

Kontakt

  • Straßenverkehrsamt

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeitung Frau Tanja Deiders