Online Anhörung


Leistungsbeschreibung


Zu den Aufgaben der Bußgeldstelle zählen insbesondere die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs im Landkreis Celle. Hierfür kommen neben mobilen und stationären Geschwindigkeits- auch Rotlichtüberwachungsanlagen zum Einsatz. Die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog.

Informationen zum aktuellen Bußgeldkatalog, Informationen zum Fahreignungsregister sowie den Antrag auf Punkteauskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg finden Sie auf den nachfolgenden Links:

Wenn Sie ein Verwarnungsgeldangebot oder ein Anhörungsschreiben in einer Bußgeldangelegenheit erhalten haben, nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Anhörung. Unter diesem Link geben Sie das Ihnen zugeordnete Aktenzeichen und Passwort, welches Ihnen im Anhörungsbogen mitgeteilt wurde, ein und können von überall Stellung zum Verfahren nehmen.


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Einlegen von Rechtsmitteln (Einspruch oder Antrag auf gerichtliche Entscheidung), die per E-Mail eingehen, aus rechtlichen Gründen nicht akzeptiert werden können.

Sollte ein Fahrverbot verhängt worden sein, können Sie sich an die Ansprechpartner der Bußgeldstelle werden. Die Kontaktdaten der Bußgeldstelle finden Sie mithilfe eines Klicks auf "Bußgeldstelle" im rechten Bereich auf dieser Seite.

Fahrtenbücher

Können Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht aufgeklärt werden, so kann der Halterin bzw. dem Halter eines Fahrzeugs die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden.
Die Vorlage zum Führen eines Fahrtenbuches nach § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung können Sie hier herunterladen.

Kontakt

  • Bußgeldstelle