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Ausübung der Heilkunde - Beendigung der Tätigkeit als Heilpraktiker/in

Leistungsbeschreibung

Wer als Heilpraktikerin oder Heilpraktikerin eine Tätigkeit ausüben will, hat den Beginn der Tätigkeit, die Beendigung und/oder die Änderung wesentlicher Daten gegebüber dem Gesundheitsant anzuzeigen.

In der Beendigung sind der Familienname, der Geburtsname, die Vornamen, das Geschlecht, das Geburtsdatum, der Geburtsort, die Anschrift der Wohnung und des Tätigkeitsorts sowie die angewandten heilkundlichen Verfahren anzugeben.

Für Niederlassungen im Landkreis Celle ist das örtliche Gesundheitsamt des Landkreises zuständig.

Es muss eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz vorliegen

Vorlage der Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz

Unverzüglich bei Beginn, Beendigung und/oder Änderungen

Gesundheitsamt