Ausübung der Heilkunde - Anzeigen der Tätigkeit als Heilpraktiker/in
Ausübung der Heilkunde - Anzeigen der Tätigkeit als Heilpraktiker/in
Leistungsbeschreibung
Wer als Heilpraktikerin oder Heilpraktikerin eine Tätigkeit ausüben will, hat den Beginn der Tätigkeit, die Beendigung und/oder die Änderung wesentlicher Daten gegebüber dem Gesundheitsant anzuzeigen.
In der Anzeige sind der Familienname, der Geburtsname, die Vornamen, das Geschlecht, das Geburtsdatum, der Geburtsort, die Anschrift der Wohnung und des Tätigkeitsorts sowie die angewandten heilkundlichen Verfahren anzugeben.
Zuständige Stelle
Für Niederlassungen im Landkreis Celle ist das örtliche Gesundheitsamt des Landkreises zuständig.
Voraussetzungen
Es muss eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz vorliegen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Vorlage der Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Welche Fristen muss ich beachten?
Unverzüglich bei Beginn, Beendigung und/oder Änderungen
Amt/Fachbereich
Gesundheitsamt