Altlastenkataster: Auskunft
Altlastenkataster: Auskunft
Leistungsbeschreibung
Mit dem Begriff Altlastverdachtsflächen werden Flächen bezeichnet, bei denen der Verdacht einer Altlast besteht. Altlasten sind z.B. stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen, Rüstungsstandorte und Betriebsflächen, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde (Altstandorte), soweit hierdurch schädliche Bodenveränderungen oder andere Gefahren hervorgerufen werden. Im Altlastenverzeichnis sind die Daten über Altlasten und altlastverdächtige Flächen zusammengefasst.
Nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) hat jede Person Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt. Das UIG gilt in Niedersachsen in Verbindung mit dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG). Der Zugang kann durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder auf andere Weise eröffnet werden. Auf Antrag kann deshalb jede Person Auskünfte aus dem Altlastenkataster erhalten. Von Bedeutung sind derartige Auskünfte z.B. beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, bei Bauvorhaben oder Abrissprojekten sowie bei Grundwassernutzungen im Umfeld von Altlasten. Allerdings kann es sich bei den Informationen über eine Altlast oder altlastverdächtige Fläche in vielen Fällen um personenbezogene Daten handeln. Die zuständige Stelle muss dann prüfen, ob durch das Bekanntgeben der Informationen Interessen des Betroffenen erheblich beeinträchtigt würden; gegebenenfalls muss sie eine Abwägung vornehmen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit bei Auskünften zu Altlasten auf Grundstücken im Landkreis Celle liegt beim Landkreis Celle.
Hinweis:
Auskünfte zu Grundstücken, die im Gebiet der Stadt Celle liegen, können nur durch die Stadt Celle erteilt werden. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an die untere Bodenschutzbehörde der Stadt Celle, Am Französischen Garten 1, 29221 Celle, E-Mail: umwelt@celle.de .
Hinsichtlich der Auskunft zu Altablagerungen wenden Sie sich bitte an den Zweckverband Abfallwirtschaft Celle, Braunschweiger Heerstraße 109, 29227 Celle, E-Mail: info@zacelle.de .
Welche Unterlagen werden benötigt?
Um schriftliche Beantragung der Auskunftserteilung wird gebeten. Dem Antrag sind beizufügen:
- Vollmacht/ Einverständniserklärung vom Grundstückseigentümer/in, sofern der Antragssteller/in nicht selbst Grundstückseigentümer/in ist
- Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
- Lageplan, soweit die Identifizierung des Grundstückes erschwert ist
Welche Gebühren fallen an?
Je Einzelauskunft (Flurstück) werden für den Bearbeitungsaufwand in der Regel Gebühren zwischen 40,00 und 80,00 € erhoben.
Rechtsgrundlage
- Umweltinformationsgesetz (UIG)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG)
- Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)
- Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (Umweltinformationsgebührenverordnung
Amt/Fachbereich
Amt für Umwelt und ländlichen Raum