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KFZ - Zulassungsbescheinigung Änderung


Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.

Leistungsbeschreibung

Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I .

Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

  • bereits erfolgte Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung

Für die Teilnahme an der internetbasierten Fahrzeugzulassung sind folgende Vorraussetzungen zu erfüllen:

  • Der Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion sowie eines zertifizierten Lesegerätes ist notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.ausweisapp.bund.de
  • Die kostenfreie „AusweisApp2“ muss installiert und gestartet sein, siehe https://www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp2/.
  • Die Möglichkeit zur Teilnahme am Internetbasierten Zahlungsverkehr (ePayment).
  • Internetbasierte Kfz-Geschäftsprozesse sind nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. Ausnahmen davon sind Neu- bzw. Gebrauchtfahrzeuge, für die ein Antrag auf Neuzulassung gestellt werden soll.
  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate

  • Zulassungsbescheinigung Teil I

  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.

    • Alternativ:

      • eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder

      • der Nachweis der Steuerbefreiung

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.

Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

AG Kommunenredaktion