Ehrenamtskarte beantragen
Ehrenamtskarte beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Niedersächsische Ehrenamtskarte ist eine attraktive Auszeichnung, um herausragendes Engagement zu würdigen. Hiermit wird denen etwas zurückgegeben, die sich in besonderer Weise für den Nächsten einsetzen, unser Zusammenleben bereichern und die Solidarität in unserer Gesellschaft fördern.
Mit der Ehrenamtskarte genießen Sie Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen und bei zahlreichen Anbietern. Ob Sport, Kultur oder Freizeit - die Bereiche, in denen Sie die Karte einsetzen können, sind vielfältig.
Ehrenamtlich für die Gemeinschaft arbeiten, das honorieren die Länder Niedersachsen und Bremen mit der Ehrenamtskarte, an der sich auch der Landkreis Celle beteiligt. Bei 36 Einrichtungen im Landkreis Celle gibt es zum Beispiel Rabatte von 10 bis zu 40 Prozent beim Einkauf oder Cafébesuch sowie ermäßigten Eintritt in Museen und Schwimmbäder.
Die Ehrenamtskarte Niedersachsen/Bremen kann seit kurzem rein digital beantragt werden. Organisationen und Vereine sollten sich dazu bei der zuständigen Kommune registrieren (Online-Formular auf dem FreiwilligenServer Niedersachsen).
Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, dass sich Personen selbst registrieren. In diesem Fall sollte ein „Ja-Häkchen“ gesetzt werden, um eine automatisierte E-Mail zu erzeugen, die den Verein oder die Organisation in Kenntnis setzt.
Wer als Kooperationspartner das Angebot der Vergünstigungen erweitern möchte, wendet sich bitte an Pressestelle@lkcelle.de
Hinweis:
Die Webseite wird vom Freiwilligenserver Niedersachsen (Betreibergesellschaft RegioOnline) betrieben. Mit Betätigen des Buttons "Ehrenamtskarte beantragen (FWS)" gelangen Sie auf die betreffende Webseite freiwilligenserver.de
Voraussetzungen
- Sie üben eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr aus.
- Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht Ihr freiwilliges Engagement bereits mindestens drei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation), und Sie wollen Ihren Einsatz für das Ehrenamt auch zukünftig fortsetzen.
- Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer Juleica (JugendleiterCard) und unter 21 Jahre alt sind, muss Ihr freiwilliges Engagement mindestens seit einem Jahr bestehen.
- Sie üben Ihr Engagement in Niedersachsen aus oder wohnen hier und sind außerhalb Niedersachsens ehrenamtlich tätig.